Signatur

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In einigen Fällen erhalten Sie von uns per Mail ein Dokument, das mit einer „qualifizierten digitalen Signatur“ versehen ist. Sie erkennen dies an der Endung „-signed“ im Dokumentennamen. Dieses Dokument können sie ganz normal ausdrucken und so verwenden, als hätten sie es per Post erhalten.

Wie Sie damit verfahren können, insbesondere um die digitale Signatur zu überprüfen, lesen sie bitte hier. Wenn Sie möchten, können Sie den Vorgang mit diesem Dokument üben: (Testdokument-signed.pdf).

>>> Speichern Sie das Dokument zunächst lokal auf ihrem PC <<<

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Anleitung zur Prüfung der digitalen Signatur

Hinweis: Diese Beschreibung bezieht sich auf die Nutzung eines Computers mit Windows Betriebssystem 7, 8, 8.1 oder 10 und installierten, aktuellen Adobe Acrobat Reader sowie der neuesten Java-Version.

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Was ist eine qualifizierte digitale Signatur?

Wenn im Geschäftsverkehr eine Unterschrift zu leisten ist, geschieht dies üblicher Weise von Hand. Um jedoch im elektronischen Geschäftsverkehr eine gleichermaßen wirksame Unterschrift leisten zu können, wurde die „qualifizierte Signatur“ geschaffen.

Dies ist ein Zertifikat, das über eine technische Einrichtung (i. d. R. ein Kartenleser) mit dem Dokument verknüpft wird. Die Vergabe dieser Zertifikate ist an sehr strenge Regeln gebunden, die im Signaturgesetz (SigG) und der Signaturverordnung (SigV) geregelt sind.

Jede natürliche Person, die auch im realen Leben eine Unterschrift leisten darf, kann ein Zertifikat erhalten, um so gem. § 126a BGB eine elektronische Unterschrift tätigen zu können.

Eine gültige „qualifizierte digitale Signatur“ ist genauso rechtsverbindlich wie die von Hand getätigte Unterschrift!

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Welche Vorteile hat die Signatur?

  • Zum einen lässt sich sicher nachweisen, das die digitale Unterschrift zweifelsfrei vom Unterzeichner geleistet wurde.

  • Weiterhin kann mit der Signatur überprüft werden, dass das Dokument vom Zeitpunkt der Erstellung an nicht mehr verändert wurde. Der Inhalt entspricht exakt dem Originaldokument.

  • Außerdem besteht die Möglichkeit, das Dokument vollständig zu verschlüsseln, so das eine Einsichtnahme Dritter während des elektronischen Versands per Mail nicht möglich ist.

Wie kann ich die Echtheit und Gültigkeit dieser Signatur überprüfen?

Bild 1

Bild 1

Die von uns signierten Dokumente haben immer auf der letzten Seite ganz unten den Signaturhinweis (Siehe Bild 1).

Wenn sie diesen anklicken, erhalten sie zunächst diverse Informationen von Ihrem PDF-Reader zur Signatur. Da der PDF-Reader jedoch nicht das Zertifikat prüfen kann, erscheint hier ggf. der Hinweis, das die Unterschrift ungültig ist. Lassen Sie sich davon nicht irritieren!

Zur wirklich sicheren Überprüfung, ob das Zertifikat gültig ist und (und auch seit Erstellung nicht abgelaufen ist), klicken sie bitte auf den folgenden Link:

https://seccommerce.com/secsigner-online-uebersicht/

Klicken Sie dann auf: „Online Anwendung starten: Elektronische Signatur prüfen“ (Siehe Bild 2).

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Bild 2

Bild 2

Hinweis: Da neue Browser keine Java-Anwendungen mehr ausführen, starten Sie bitte hier die Seccommerce-Anwendung. Dies ist eine kleine Java-Datei, deren Ausführung Sie (nach einem Warnhinweis, das: "Dateien dieses Typs Schaden verursachen können") kurz bestätigen müssen. Es wird dabei nichts installiert und die Anwendung läuft dann außerhalb Ihres Browsers.

Nachdem Sie die oben beschriebene Sicherheitsabfrage mit „weiter“ beantworten haben, öffnet sich ein kleines Anwendungsfenster. (Siehe Bild 3)

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Bild 3

Bild 3

Klicken Sie hier auf: „Signaturdatei laden“ und wählen sie den Speicherpfad zu dem von uns signierten Dokument. Sie erhalten jetzt einige Angaben zum Zertifikat. (Siehe Bild 4)

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Bild 4

Bild 4

Sie sehen, dass die Signatur gültig ist, aber eine „Online-Sperrabfrage“ wurde noch nicht durchgeführt. Diese dient dazu, zu überprüfen, ob das Zertifikat auch tatsächlich noch gültig ist.

Um dies zu überprüfen, klicken sie unter dem zweiten gelben Spiegelstrich auf: "Online-Zertifikat-Prüfung". Sie erhalten nach ein paar Sekunden den Hinweis, dass das Zertifikat gültig ist (Siehe Bild 5).

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Bild 5

Bild 5

Mit diesem Verfahren haben sie zweifelsfrei die Echtheit und Gültigkeit der von uns im Dokument angebrachten Signatur und dem damit verbundenem Zertifikat überprüft!

Sie können noch weitere Informationen zum Zertifikat erhalten, wenn sie rechts unten auf „Prüfbericht anzeigen“ klicken. Diesen Prüfbericht können sie dann speichern oder ausdrucken (Siehe Bild 6).

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Bild 6

Bild 6

Damit entsprechen z. B. auch die von uns per E-Mail versendeten Rechnungen im PDF-Format den gesetzlichen Anforderungen zum elektronischen Rechnungsversand. Sowohl bei Papier- als auch bei elektronischen Rechnungen müssen nach § 14 Absatz 3 Nr. 1  UStG die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden.

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Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur „qualifizierten digitalen Signatur“ erhalten sie z. B. auf Wikipedia:
https://de.wikpedia.org/wiki/Elektronische_Signatur
https://de.wikipedia.org/wiki/Qualifizierte_elektronische_Signatur

Detaillierte Informationen erhalten Sie in diesem Leitfaden:
Leitfaden_Elektronische_Signatur.pdf (1,50 MB)

Wir verwenden für die digitale Signatur den neuen Personalausweis (nPA)
https://www.bundesdruckerei.de/de/199-sign-me

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